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Barrierefreiheit

Vortrag an der VdK-Landestagung

Vortrag an der VdK-Landestagung der Obleute der Behinderten und der Schwerbehinderten-Vertrauensleute 11.09.-12.09.2009 in Baden-Baden Barrierefreiheit und deren Umsetzung am Beispiel der Carl Zeiss Gruppe sowie der Gemeinde Hüttlingen.
Barrierefreiheit und deren Umsetzung PDF [1.767 KB]

Wissenswertes rund um das Thema "Barrierefreiheit"

Hier finden Sie aktuelle, spannende und hintergründige Informationen zu den Themen barrierefreies Bauen und Wohnen, aber auch Neues aus den Bereichen Gesundheit, Verbände, Netzwerke und Veranstaltungen. Barrierefrei.de hält Sie über Entwicklungen rund um das Thema "Barrierefreiheit" auf dem Laufenden.
http://barrierefrei.de/information

Barrierefrei für alle

Barrierefreiheit beginnt im Kopf, endet im Herzen und darf nicht am Geld scheitern.

Barrierefrei für alle bezieht auch diejenigen mit ein, die mit Kinderwagen unterwegs oder nur vorübergehend, bedingt durch Krankheit oder Unfall, in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bedeutet "Barrierefreiheit" für immer mehr Menschen eine Erleichterung im täglichen Leben.
Das Zusammenwirken von Betroffenen, Fachverbänden und politisch Verantwortlichen eröffnet die Chance, sich einer barrierefreien Arbeit im Betrieb bzw. Behörde oder einer barriefreien Gemeinde bzw. Stadt schrittweise und nachhaltig zu nähern.

Barrierefreies Hüttlingen

"Tue Gutes und sprich darüber" – unter diesem Motto steht die Rubrik "Barrierefreies Hüttlingen".

Mit der Präsentation der Lösungen in Hüttlingen, aus der Praxis, soll Bewusstseinin in der Bevölkerung geschaffen werden und als positives Beispiel wirken.
Einer der wesentlichsten Fakten war der Antrag des VdK-Ortsverband Hüttlingen (2003) an die Gemeinde Hüttlingen der "Erklärung von Barcelona" beizutreten. Der Vertrag wurde 2004 unterzeichnet und die Gemeinde Hüttlingen bestellte darauf einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.

Direkt-Link zum Barrierefreien Hüttlingen:
http://www.vdk.de/ov-huettlingen-abtsgmuend/ID73551
Direkt-Link zur Erklärung von Barcelona:
http://www.netzwerk-artikel-3.de/wsite/barcelona.htm

Barrierefreiheit im Betrieb

Bereits in 2002 hat die Carl Zeiss Gruppe eine Konzern-Integrationsvereinbarung unterzeichnet in der u.a. die Barrierefreiheit in den Betrieben/Verwaltungen in Deutschland festgeschrieben wurde.
Auszug aus der Konzern-Integrationsvereinbarung (unterzeichnet am 30.09.2002):

6.2 Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld
"Bei der Planung von Umbauten, Neu- oder Erweiterungsbauten, bei Renovierungsmaßnahmen (Inneneinrichtung!) wird auf Barrierefreiheit, Ergonomie und Arbeitssicherheit geachtet.
Die entsprechenden DIN-Vorschriften (18024 + 18025) sind einzuhalten.
Bei Um- bzw. Neubauten ist sicherzustellen, dass Ein- und Ausgänge, Fahrstühle, Sitzungs- Sozial- und Sanitärräume für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zugänglich sind.
Die Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen werden barrierefrei und bedarfsgerecht mit Orientierungshilfen für Menschen mit sensorischen Behinderungen ausgestattet.
Fördermaßnahmen werden rechtzeitig vor der Gestaltung der Arbeitsplätze, Maschinen, Anlagen und Arbeitsumgebung beantragt.

Was ist Barrierefreiheit?

"Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Sie ist aber keine Speziallösung für behinderte Menschen, auch wenn sie für deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unverzichtbar ist. Grundsätzlich bietet Barrierefreiheit für alle Menschen mehr Komfort und bessere Zugänglichkeit, ohne dabei besondere Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Aufmerksamkeit erlangt Barrierefreiheit in der Regel erst dann, wenn sie fehlt.

Auf der Seite der Bundesregierung wird die Gesetzliche Definition am Beispiel des "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)" aufgezeigt:

§ 4 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) definiert:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Im Einzelnen bedeutet das:
Gestaltete Lebensbereiche
Alles, was von Menschen gestaltet wird, kann unter dem Aspekt der Barrierefreiheit betrachtet werden, also nicht nur z.B. Gebäude und Wege, sondern z.B. auch Automaten, Handys oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand - aber sobald der Mensch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. bei einem Waldweg, einem Bootssteg oder einer Seilbahn.

Hier ist der passende Link dazu:
http://www.behindertenbeauftragte.de

Weitere Informationen auf den Unterseiten